Schmutzwassergebühr
Zuständige Kommune
Verbandsgemeinde CochemZuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Leistungsbeschreibung
Allgemein
Die Schmutzwassergebühr wird auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich und dient zur Deckung der laufenden Kosten der Abwasserableitung und Reinigung.
Die Bemessung der Schmutzwassergebühr erfolgt nach der Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt.
Absetzung wegen Viehhaltung
Für Zwecke der Viehhaltung benötigtes Frischwasser, welches nicht der Kanalisation zugeführt wird, können pauschale Absetzungen beantragt werden. Absetzungsanträge können vom Gebührenschuldner nur bis 31. Januar des folgenden Jahres (Ausschlussfrist) gestellt werden.