Onlinezulassungen für Autos

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Onlinezulassungen für Autos 

Ab dem 1. Oktober können Autobesitzer ihre neuen Fahrzeuge auf der Internetseite online anmelden, umschreiben und wiederzulassen. Dafür dient das Projekt i-Kfz. Hierfür muss sich der Nutzer mit einem Personalausweis mit Onlinefunktion identifizieren. Außerdem wird ein Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC-Chip zur drahtlosen Übertragung der Daten benötigt.

Abmelden, umschreiben oder wiederzulassen kann man allerdings nur Fahrzeuge, die zum ersten Mal nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sind.

Wie wird ein Auto online angemeldet? 

In der Praxis könnte die Online-Neuzulassung zukünftig so ablaufen: Im Onlineportal der Behörde identifiziert der Fahrzeughalter sich mittels Personalausweis samt PIN und Kartenlesegerät oder via Smartphone und AusweisApp2. Dann muss in der Zulassungsbescheinigung Teil II, früher auch Fahrzeugbrief genannt, der Sicherheitscode freigelegt werden.

  • In die Auftragsmaske im Portal trägt man nun alle nötigen Daten ein:
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
  • Sicherheitscode
  • Datum der Hauptuntersuchung
  • eVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • IBAN des Halters.

Dann wählen Sie ein freies Kennzeichen aus oder geben ein reserviertes Kennzeichen beziehungsweise Wunschkennzeichen an. Die Daten werden vom System automatisch gecheckt, danach zahlen Sie.

Wie lange muss ich auf die Zulassung warten? 

Den Antrag prüft dann ein Sachbearbeiter. Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Plaketten für die Kennzeichen kommen per Post – zwei bis drei Tage können bis dahin vergehen. Dafür entfällt die Wartezeit in den Behördenräumen.

Zuständige Stelle

  • Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
  • Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell

Voraussetzungen

Online - Abmelden, Online - umschreiben oder Online - wiederzulassen kann man allerdings nur Fahrzeuge, die zum ersten Mal nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sind.

Welche Gebühren fallen an?




Internetbasierte Neuzulassung eines Fahrzeuges:        zwischen 27,90 EURO und 59,40 EURO


Internetbasierte Wiederzulassung eines Fahrzeuges:   zwischen 27,90 EURO und 59,40 EURO


Internetbasierte Umschreibung eines Fahrzeuges 

aus einem anderen Zulassungsbezirk mit Zuteilung

neuer Kennzeichen:                                                              zwischen 28,20 EURO und 56,80 EURO