Kfz-Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes - Mitnahme des Kennzeichens (Umkennzeichnungsverzicht)
Zuständige Kommune
Landkreis Cochem-ZellZuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Inhalt
Leistungsbeschreibung
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin
Sie können ihr Fahrzeug seit 1.10.2019 auch Online ohne Aufsuchung der Kfz-Zulassungsbehörde umschreiben. Gehen sie dazu auf unsere Internetseite.
Ab dem 1.10.2019 ist bei einer Kfz-Umschreibung eines Fahrzeuges welches in einem anderen Landkreis zugelassen ist auch bei einem Halterwechsel die Kennzeichenmitnahme des auswärtigen Landkreises möglich.
Für das SEPA-Lastschriftmandat ist bei der Zulassungsbehörde Cochem und der Außenstelle Zell lediglich ein Nachweis (z.B. EC-Karte, oder Kontoauszug) über die Bankverbindung erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
- Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
- Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Meldebehörde des Wohnorts, ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
- gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Die Vorlage der ZB II ist nur dann zwingend vorzulegen, wenn die Zulassung vor dem 01.10.2005 erfolgt ist.
Welche Gebühren fallen an?
- Die Gebühren für die Ummeldung richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
- Die Änderung der Fahrzeugpapiere kostet 17,90 €
- 12,00 € - weitere Gebühren können anfallen, wenn ihre Fahrzeugpapiere (alter Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgetauscht werden müssen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.