Kfz-Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes - Mitnahme des Kennzeichens (Umkennzeichnungsverzicht)

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin

Sie können ihr Fahrzeug seit 1.10.2019 auch Online ohne Aufsuchung der Kfz-Zulassungsbehörde umschreiben. Gehen sie dazu auf unsere Internetseite.

Ab dem 1.10.2019 ist bei einer Kfz-Umschreibung eines Fahrzeuges welches in einem anderen Landkreis zugelassen ist auch bei einem Halterwechsel die Kennzeichenmitnahme des auswärtigen Landkreises möglich.

Für das SEPA-Lastschriftmandat ist bei der Zulassungsbehörde Cochem und der Außenstelle Zell lediglich ein Nachweis (z.B. EC-Karte, oder Kontoauszug) über die Bankverbindung erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

  • Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
  • Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Meldebehörde des Wohnorts, ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
  • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

Die Vorlage der ZB II ist nur dann zwingend vorzulegen, wenn die Zulassung vor dem 01.10.2005 erfolgt ist.

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Gebühren für die Ummeldung richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
  • Die Änderung der Fahrzeugpapiere kostet 17,90 €
  • 12,00 € - weitere Gebühren können anfallen, wenn ihre Fahrzeugpapiere (alter Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgetauscht werden müssen

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.