Kfz-Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes - Mitnahme des Kennzeichens (Umkennzeichnungsverzicht)

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin

Sie können ihr Fahrzeug seit 1.10.2019 auch Online ohne Aufsuchung der Kfz-Zulassungsbehörde umschreiben. Gehen sie dazu auf unsere Internetseite.

Ab dem 1.10.2019 ist bei einer Kfz-Umschreibung eines Fahrzeuges welches in einem anderen Landkreis zugelassen ist auch bei einem Halterwechsel die Kennzeichenmitnahme des auswärtigen Landkreises möglich.

Für das SEPA-Lastschriftmandat ist bei der Zulassungsbehörde Cochem und der Außenstelle Zell lediglich ein Nachweis (z.B. EC-Karte, oder Kontoauszug) über die Bankverbindung erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

  • Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
  • Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Meldebehörde des Wohnorts, ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
  • gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
  • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

Die Vorlage der ZB II ist nur dann zwingend vorzulegen, wenn die Zulassung vor dem 01.10.2005 erfolgt ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.