Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Ist ein Halter in einen anderen Zulassungsbezirk verzogen, so hat er der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde seine neue Anschrift mitzuteilen und die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) berichtigen zu lassen. Daneben hat er dort die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen, wenn er das bisherige Kennzeichen nicht weiter führen möchte.

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin

Sie können ihr Fahrzeug seit 1.10.2019 auch Online ohne Aufsuchung der Kfz-Zulassungsbehörde umschreiben. Gehen sie dazu auf unsere Internetseite.

Bei der Umschreibung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Zulassungsbezirk der Kreisverwaltung Cochem-Zell kann auf Wunsch des Fahrzeughalters von der Umkennzeichnung der amtl. Kennzeichen abgesehen werden, wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist und auf den gleichen Halter umgemeldet werden soll. Fahrzeughalter und Fahrzeug bleiben also das Gleiche.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
  • Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
  • Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Voraussetzungen

Sie müssen sich bereits an Ihrem neuen Wohnsitz / Unternehmenssitz angemeldet haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
  • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (wenn ein neues Kennzeichen erneut zugeteilt werden soll)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

bei Firmen:

  • zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

bei Vereinen:

  • zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)

bei minderjährigen Fahrzeughaltern:

  • zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Ummeldung richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
  • 30,20 Euro
  • Wunschkennzeichen kosten zusätzlich 10,20 Euro. Bei vorab Online- oder telefonischer Reservierung beträgt die Gebühr 12,80 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.