Kfz: Fahrzeugmängel - Pflichten/ Bußgeld
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Landkreis Cochem-ZellZuständige Abteilungen
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Inhalt
Leistungsbeschreibung
Auch bei gewissenhafter Planung, Konstruktion und Fertigung können bei bereits zugelassenen Fahrzeugen Mängel auftreten. Die Beseitigung dieser Fahrzeugmängel ist aus Gründen der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit unbedingt notwendig.
Der Bußgeldkatalog sieht bei der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit Mängeln verschiedene Bußgelder sowie Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg vor.
Folgen bei festgestellten Fahrzeugmängeln
Im Rahmen einer Kontrolle durch die Polizei, einer Ordnungsbehörde oder bei der Hauptuntersuchung ist festgestellt worden, dass Ihr Fahrzeug Mängel aufweist, die seine Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Hierüber wird die Zulassungsstelle informiert. Sie werden dann durch die Zulassungsstelle diesbezüglich angehört und aufgefordert, die Mängel beseitigen zu lassen und dies der Zulassungsstelle nachzuweisen. Nachweise können z.B. sein: ein Sachverständigengutachten, der Reparaturbericht einer Meisterwerkstatt, die Mängelerledigungskarte der Polizei.
Sollten Sie die Mängelbeseitigung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachweisen, ordnet die Zulassungsstelle die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges per Ordnungsverfügung/Betriebsuntersagung an.
Verkehrsunsichere Fahrzeuge
Sollten nicht nur Mängel, sondern die Verkehrsunsicherheit eines Fahrzeuges festgestellt werden, entfällt die oben genannte Anhörung/Aufforderung zur Mängelbeseitigung. Es wird direkt eine Ordnungsverfügung/Betriebsuntersagung erlassen und das Fahrzeug zwangsweise außer Betrieb gesetzt. Der Nachweis zur Mängelbehebung kann in diesen Fällen nur durch einen neuen Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung geführt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Kfz-Zulassungsbehörde Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an.
Diese können bei eingeleiteten Zwangsmaßnahmen zur Fahrzeugmängelbeseitigung bis
zu 286 EURO betragen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Verwaltungsgebühren wegen eingeleiteten Zwangsmaßnahmen zur Mängelbeseitigung
sind auch dann zu zahlen wenn die Mängelbeseitigung im Nachhinein nachgewiesen wurde.