Kfz-Kennzeichen: Ersatz

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette/AHU-Plakette) vom Kennzeichen gelöst hat, sind Sie als Halter verpflichtet eine neue Plakette oder mehrere neue Plaketten auf dem / den bisherigen oder auf dem / den neuen Kennzeichenschildern anbringen zu lassen.
 
Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Hierfür teilt die Zulassungsbehörde ein neues Kennzeichen zu. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei. Bei einem Diebstahl von Kennzeichenschildern ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
  • Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
  • Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
  • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • bei Verlust des / der Kennzeichenschild(er) zusätzlich Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), wenn das hintere Kennzeichen ersetzt werden muss
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Benötigt werden

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Personalausweis oder Pass der/des Halterin/s
  • Vollmacht bei Vertretung
  • Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • Bei Diebstahl eine Bestätigung über eine Diebstahlanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle
  • Bei Verlust eine Eidesstattliche Versicherung über den Verlust der Kennzeichen
  • Ggf. Kennzeichen oder Kennzeichen-Reste

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.Zusätzlich entstehen Kosten für das/die neue(n) Kennzeichenschild(er)

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Gebühren

  • 6,00 Euro wenn nur Ersatzschilder abgestempelt werden
  • 27,80 Euro wenn nur eine Umkennzeichnung erforderlich ist
  • Eventuell zusätzliche 30,70 Euro für die Aufnahme einer Verlusterklärung
  • Eventuell zusätzlich 10,20 Euro oder 12,80 Euro, wenn die Umkennzeichung auf ein Wunschkennzeichen, möglicherweise mit Vorabreservierung erfolgt
  • Die zusätzliche Gebühr beim Umtausch des alten Fahrzeugbriefs auf die Zulassungsbescheinigung Teil II oder der Austausch einer vollgeschriebenen Zulassungsbescheinigung Teil II, in der kein weiterer Haltereintrag möglich ist, beträgt 8,70 Euro
  • Zusätzlich fallen jeweils Kosten für die Kennzeichenschilder an