Hundesteuer

Leistungsbeschreibung

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. 

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seine Hundehaltung anzumelden. Die Anzeigepflicht ist in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die aktuellen Hundesteuerhebesätze: 


Rechtsgrundlage

§ 24 Gemeindeordnung (GemO)

§§ 2, 5 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG)

in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde über die Erhebung der Hundesteuer