Personalausweis Statusabfrage

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Kaisersesch

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.

Voraussetzungen

- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz