Parkerleichterung für Behinderte

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Cochem

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Sofern Sie schwerbehindert sind und in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkmal aG oder Bl (außergewöhnliche Gehbinderung / Blindheit) enthalten ist, können Sie bei der zuständigem Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen (formlos), mit der Sie beim Parken und Halten folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen können:

  • Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden (die Ankunftszeit muss auf einer Parkscheibe angezeigt werden)
  • Parken im Zonenhalteverbot über die zugelassene Parkdauer hinaus
  • Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt
  • Parken auf Anwohnerparkplätzen bis zu drei Stunden
  • Parken in Fußgängerzonen während der Ladezeiten

Sofern bei Ihnen die beiden v.g. Merkmale nicht bescheinigt sind, kann Ihnen evtl. dennoch Parkerleichterungen gewährt werden, sofern Sie nach § 46 Abs. 2 Satz 1 der StVO zu der "besonderen Gruppe Schwerbehinderter" gehören.

 

Anträge / Formulare
  • Schwerbehindertenausweis
  • Personalausweis/Reisepass
Bemerkungen

Bei einem Antrag auf Parkerleichterung für die "besondere Gruppe Schwerbehinderter" wird die Straßenverkehrsbehörde eine Stellungnahme des Sozialamtes/der Sozialabteilung anfordern.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Gebühren fallen an?

Gebührenfrei

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

§46 Absatz 2 Satz 1 der
Straßenverkehrsordnung