Kfz-Kennzeichen: rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)
Zuständige Kommune
Landkreis Cochem-ZellZuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Inhalt
Leistungsbeschreibung
Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote 06er-Händlerkennzeichen (zum Beispiel für Kfz-Hersteller und Teilehersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt.
Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden.
Das rote Kennzeichen ist nur mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.
Voraussetzungen
Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört und persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Es ist ein Führungszeugnis und ggfls. ein Auszug aus dem VZR und/oder Gewerberegister vorzulegen.
Vor Zuteilung des Kennzeichens kann auch noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden, um die tatsächlichen Verhältnisse festzustellen.
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin
An wen muss ich mich wenden?
- Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
- Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Führungszeugnis des Inhabers oder Verantwortlichen
- Gewerbeanmeldung
- bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis des Geschäftsführers/Prokuristen
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Auskünfte aus den oben erwähnten Registern, sofern Sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis der Beantragung der Auskünfte
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.
Bei der Zulassungsstelle Cochem als auch der Zulassungsaußenstelle Zell werden zusätzlich nachfolgende Unterlagen zur Erlangung der Kennzeichen verlangt:
- Formloser schriftlicher Antrag auf Zuteilung eines "Roten Kennzeichens" mit Begründung (Angaben zum Betriebsgelände,
- Anzahl der Mitarbeiter, Handelsgröße, Haupterwerbsbetrieb oder Nebenerwerbsbetrieb)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes (Den Auszug erhält man online beim Kraftfahrtbundesamt unter www.kba.de)
- Das Führungszeugnis ist bei der Einwohnermeldebehörde der zuständigen Verbandsgemeinde zu beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach Nr. 221,5 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Sie betragen zwischen 25,60 € und 205,00 €.
Für die Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheinheftes 15,30 €.
- 150,00 Euro für die Ersterteilung der Erlaubnis
- 15,30 Euro für jedes weitere Fahrzeugscheinheft
- 7,70 Euro für die Abmeldung des roten Kennzeichens
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Zuteilung erfolgt grundsätzlich befristet.
Die Verlängerung der Befristung ist vor Ablauf des Zuteilungszeitraumes zu beantragen. Hierbei ist eine neue
Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) sowie das Fahrzeugscheinheft und das Fahrtenbuch vorzulegen.
Eine Verlängerung der Zuteilung und somit Nutzung des roten Kennzeichens nach dem Ablaufdatum ist nicht möglich.
In diesem Fall sind die roten Kennzeichen, als auch das Fahrzeugscheinheft unverzüglich bei der Zulassungsstelle zwecks Löschung
der roten Kennzeichen vorzulegen.
Bei weiterem Bedarf ist in einem solchen Fall die Zuteilung eines roten Kennzeichens komplett neu zu beantragen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von (zur Zeit) 46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.
In das rote Fahrzeugscheinheft sind vor Fahrtantritt die Fahrzeugdaten des zu bewegenden Fahrzeuges aufzunehmen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei der Fahrt mitzuführen.
In das Fahrtenbuch, welches im Betrieb zu führen und aufzubewahren ist, werden neben den Fahrzeugdaten auch Fahrtstrecke, Fahrtzeit und Angaben zum Fahrer eingetragen. Das Fahrtenbuch ist jederzeit auf Verlangen der Zulassungsbehörde und der Polizeibehörden vorzulegen.