Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H) Beantragung
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Landkreis Cochem-ZellZuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Inhalt
Leistungsbeschreibung
Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die
- vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind,
- weitestgehend dem Originalzustand entsprechen,
- in einem guten Erhaltungszustand sind und
- der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Bei der Beantragung eines Oldtimerkennzeichens ist das Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen durch ein Gutachten zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer nachzuweisen.
Ein Oldtimerkennzeichen führt den Kennbuchstaben „H“ als amtlichen Zusatz hinter der Erkennungsnummer. Zusätzlich wird auf dem Oldtimerkennzeichen ein Saisonzeitraum angegeben, wenn der Oldtimer nicht das gesamte Jahr betrieben werden soll.
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin
An wen muss ich mich wenden?
- Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
- Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell
Sie müssen bei der Zulassungsbehörde Cochem oder der Außenstelle Zell persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
- Gutachten über die Einstufung als Oldtimer
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
Ist das Fahrzeug zugelassen sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichenschild(er)
bei Firmen:
- zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
bei Vereinen:
- zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
- zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.