Elektroschrott Entsorgung
Zuständige Kommune
Landkreis Cochem-ZellAnträge / Formulare
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Zuständige Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Alte Elektrogeräte können bei der Annahmestelle der Caritas-Werkstätten Cochem-Brauheck entsorgt werden. Darüber hinaus ist eine Abholung nach vorheriger Anmeldung bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell unter der Behördentelefonnummer 115 (ohne Vorwahl nur die drei Zahlen 115 wählen) möglich.
Welche Gebühren fallen an?
<p>keine</p>Die Entsorgung von Elektroschrott ist im Landkreis Cochem-Zell kostenlos.
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
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