Fahrerkarte erstmalig beantragen

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Antrag Fahrerkarte

Sie müssen den Antrag für eine Fahrerkarte persönlich bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell abgeben. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 6 bis 8 Tage. Bei Expresslieferung (5 EURO Extra-Gebühr) wird die Fahrerkarte innerhalb von 3 bis 4 Tagen zu Hause zugestellt.

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Die Fahrerkarte dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Die Pflicht zur Fahrerkarte gilt bei:

  • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t einschließlich Anhänger;
  • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 t ein-schließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist;
  • sowie für Kfz, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind.

Ausnahmeregelungen (z.B. für Landwirtschaftsbetriebe oder Post-dienstleistungen) werden in § 1 Abs. 2 und § 18 der Fahrpersonal-verordnung sowie Art 3 der EU-Verordnung 561/2014 erläutert.

Sie beantragen erstmalig eine Fahrerkarte, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerkarte sind.

Den Antrag auf Erteilung Ihrer Fahrerkarte richten Sie an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen (z.B. Fahrerlaub-nisbehörde, Dekra, TÜV).

Die Erteilung ist gebührenpflichtig.

Sie müssen sich entweder über die online-Authentifizierung des Nutzerkontos identifizieren oder vor Ort persönlich vorstellen.

Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Der Beginn der Gültigkeit ist das Datum der Personalisierung (Herstellung) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Kartenerneuerung sollte spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf erfolgen. Ist die Fahrerkarte bei Antragsstellung bereits abgelaufen, wird eine Erstbestellung durchgeführt.

Hinweise:

Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte darf nur von Ihnen benutzt werden. Die Fahrerkarte ist immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Die Bearbeitung erfolgt im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Cochem-Zell.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin

Voraussetzungen

Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie

  • in der Bundesrepublik wohnhaft sind und
  • einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

Fahrerlaubnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erteilt wurden, müssen einer der vorgenannten Klassen entsprechen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis (bzw. Aufenthaltstitel oder Unionsbür-ger:innenkarte)
  • Aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild
  • Eine digitale Kopie Ihrer Unterschrift
  • Eine digitale Kopie Ihres aktuellen EU-Kartenführerscheins bzw. einer vergleichbaren Fahrerlaubnis für Antragsteller:innen aus einem anderen EU-/EWR Staat

Welche Gebühren fallen an?

Kostenart: variabel
Kostenhöhe (variabel): von 30 bis zu 45 Euro
Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerkarte ist keine Frist einzuhalten.

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Bei Zusendung per Expresslieferung vom Kraftfahrtbundesamt nach Hause (5 EURO Extragebühr) ist die Fahrerkarte innerhalb von 3-4 Tagen ab Antragstellung zu Hause zugestellt.

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Antrag Fahrerkarte

Sie müssen den Antrag für eine Fahrerkarte persönlich bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell abgeben. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 6 bis 8 Tage. Bei Expresslieferung (5 EURO Extra-Gebühr) wird die Fahrerkarte innerhalb von 3 bis 4 Tagen zu Hause zugestellt.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:     

In Deutschland ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmer:innen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer:innen keinen Anspruch auf Kostenerstattung haben.

Hinweis:

Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie bei den zuständigen Stellen spätestens nach sieben Kalendertagen die Ersetzung der Karte beantragen. Der Diebstahl der Fahrerkarte muss bei der Polizei angezeigt werden.