Abwasserabgabe
Zuständige Kommune
Verbandsgemeinde KaiserseschZuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Leistungsbeschreibung
Entsprechend dem Grad der Verschmutzung des Wassers müssen Kommunen, große Gewerbebetriebe und Betreiber kleiner Kläranlagen (Anlagen, bei denen die Einleitmenge mehr als 8 m³ /Tag beträgt) die Abwasserabgabe entrichten. Mit dem Aufkommen aus der Abwasserabgabe werden Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte gefördert.Rechtsgrundlage
§ 9 Abwasserabgabengesetz (AbwAG)