Abwasserabgabe

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Kaisersesch

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Entsprechend dem Grad der Verschmutzung des Wassers müssen Kommunen, große Gewerbebetriebe und Betreiber kleiner Kläranlagen (Anlagen, bei denen die Einleitmenge mehr als 8 m³ /Tag beträgt) die Abwasserabgabe entrichten. Mit dem Aufkommen aus der Abwasserabgabe werden Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte gefördert.

Rechtsgrundlage

§ 9 Abwasserabgabengesetz (AbwAG)