Sammlungen: Erlaubnispflicht

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Merkblatt Sammlung

Leistungsbeschreibung

Sammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (z. B. bei Haustür- oder Straßensammlungen).

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Was sollte ich noch wissen?

Auskünfte und Bewertungen zu Spenden sammelnden Organisationen gibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 1.000 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere humanitär-karitativen Bereichs. Das DZI beantwortet gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.

Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der Deutsche Spendenrat e. V.