Asylverfahren

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

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Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Personen die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen, sind berechtigt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beziehen. Nach den Vorschriften dieses Gesetzes wird der Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts gewährt.


 

 

An wen muss ich mich wenden?

Diese Aufgabe wurde im Landkreis Cochem-Zell den Verbandsgemeinden übertragen

Rechtsgrundlage

Asylgesetz (AsylG)
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)


 

 

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