Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Leistungsbeschreibung

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass Wohnungen oder sonstige Räume im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes abgeschlossen sind. Sie ist (neben dem Aufteilungsplan) für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Wichtig: Vor telefonischer Kontaktierung ist ein schriftlicher Antrag auf Auskunft bzw. ein schriftlicher Antrag auf Bauakteneinsicht zu stellen. Die entsprechenden Antragsformulare sind verlinkt angefügt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bauzeichnung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) in mindestens zweifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind, und dass die Wohnungen oder die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Im Landkreis Cochem-Zell sind Bauzeichnungen (max. DIN A3) in mindestens dreifacher Ausfertigung erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Je Sondereigentum, Dauerwohnrecht oder Dauernutzungsrecht: 15 bis 150 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.