Bauliches Nachbarschaftsrecht
Zuständige Kommune
Landkreis Cochem-ZellZuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Leistungsbeschreibung
Eine Baumaßnahme wirkt sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes aus. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.
Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben. So können diese in bestimmten Fällen Einsicht in die Bauakte nehmen.
Der richtige Ansprechpartner ist die jeweils zuständige unter Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung, kreisfreie Städte, Sonderstatusstädte). Die jeweilige Stadtverwaltung hat i.d.R. auch eine Zweitausfertigung der Baugenehmigung.
An wen muss ich mich wenden?
Frau Anette Daubner Tel.: 02671/61404 E-Mail: anette.daubner@cochem-zell.de
Zuständig für Baubezirke: VG Kaisersesch, Ortschaften Alflen, Auderath, Büchel und Stadt Ulmen
Herr Hans-Peter Färber Tel.: 02671/61421 E-Mail: hans-peter.faerber@cochem-zell.de
Zuständig für Baubezirke: VG Ulmen (ohne Alflen, Auderath, Büchel und Stadt Ulmen), VG Zell und Stadt Zell
Herr Christian Knappstein Tel.: 02671/61403 E-Mail: Christian.knappstein@cochem-zell.de
Zuständig für Baubezirke: VG Cochem und Stadt Cochem
Wichtig: Vor telefonischer Kontaktierung ist ein ein schriftlicher Antrag auf Beratung bzw. ein schriftlicher Antrag auf Bauakteneinsicht zu stellen. Die entsprechenden Antragsformulare sind verlinkt angefügt.