Öffentliches Baunachbarrecht

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Zuständige Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Eine Baumaßnahme wirkt sich oft auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes aus. Deshalb gibt es Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen (sog. nachbarschützende Vorschriften). Hierzu zählen z. B. die vorgeschriebenen Abstandsflächen vor Gebäuden. Nur auf die Verletzung von solchen Vorschriften kann sich ein Nachbar mit Erfolg berufen.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Wichtig: Vor telefonischer Kontaktierung ist ein schriftlicher Antrag auf Auskunft bzw. ein schriftlicher Antrag auf Bauakteneinsicht zu stellen. Die entsprechenden Antragsformulare sind verlinkt angefügt.