Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Kaisersesch

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Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Kaisersesch

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Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden.

Voraussetzungen

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Kaisersesch
  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Es ist ausreichend, wenn ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung zusammen mit dem Kind anwesend ist und das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird..
  • Wenn Sie allein erziehungsberechtigt sind, so müssen Sie einen Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht vorlegen.
  • Das Kind muss bei der Antragstellung unbedingt anwesend sein! 


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • der jetzige (Kinder-) Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass oder Geburtsurkunde,
  • Einverständnis (-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).

Welche Gebühren fallen an?

  • Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
  • für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
  • Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
  • Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
     
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

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