Denkmalschutz
Zuständige Kommune
Landkreis Cochem-ZellZuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Inhalt
Leistungsbeschreibung
siehe Denkmalpflege
Denkmalliste
Wo erfahre ich, ob mein Gebäude unter Denkmalschutz steht
Die Denkmäler sind im nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler, der sogenannten Denkmalliste erfasst und mit einer Kurzbeschreibung dargestellt. Sie stehen kraft Gesetzes unter Denkmalschutz. ( http://denkmallisten.gdke-rlp.de/Cochem-Zell.pdf)
Eigentümer, die sich nicht sicher sind, ob sie ein denkmalgeschütztes Objekt besitzen, können Auskünfte zur Denkmalliste bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung Cochem-Zell erfragen.
Gültigkeitsdauer einer Genehmigung
Eine Genehmigung nach § 13 Abs. 1 erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Durchführung der Maßnahme begonnen wurde oder wenn die Durchführung ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Fristen können jeweils auf schriftlichen Antrag um bis zu zwei weitere Jahre verlängert werden. Die Verlängerung kann mit neuen Nebenbestimmungen verbunden werden.
Was ist ein Denkmal ?
Der Begriff des Denkmals umschreibt Gebäude aus der Vergangenheit, an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht. Dieses Interesse wir aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Aspekten verfolgt. Bei einem Denkmal handelt es meist um Ortsbild prägende Wohngebäude aus Fachwerk oder Bruchstein. Aber auch Mühlen und Hofanlagen, Kirchen, Kapellen und Wegekreuze, Burgen und Burgruinen, Wehr- und Befestigungsanlagen, Brunnen- und Wasserpumpen, sowie viele historische Ortskerne, Friedhöfe, Parkanlagen, einzelne Straßenzüge oder als bauliche Gesamtanlagen zusammengefasste Gebäudekomplexe, wie zum Beispiel Klöster werden als Denkmal definiert.
Im rheinlandpfälzischen Denkmalschutzgesetz unterscheidet man Einzeldenkmäler und Denkmalzonen.
Denkmalliste
Wo erfahre ich, ob mein Gebäude unter Denkmalschutz steht
Die Denkmäler sind im nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler, der sogenannten Denkmalliste erfasst und mit einer Kurzbeschreibung dargestellt. Sie stehen kraft Gesetzes unter Denkmalschutz. ( http://denkmallisten.gdke-rlp.de/Cochem-Zell.pdf)
Eigentümer, die sich nicht sicher sind, ob sie ein denkmalgeschütztes Objekt besitzen, können Auskünfte zur Denkmalliste bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung Cochem-Zell erfragen.
Einzeldenkmal
Bei einem Einzeldenkmal steht nicht nur, wie irrtümlich oft angenommen, die Straßenfassade unter Denkmalschutz, sondern neben Gestalt, Kubatur, Materialität, Farbe und Konstruktion, das komplette Gebäude, mit allen inneren Ausstattungsstücke wie z.B. historische Wand- und Fußbodenbeläge, Türen und Beschläge, Einbau- und Takenschränke, Treppen, Fuß- und Deckenleisten und jegliche Ausstattungsstücke.
Alle Eingriffe, einer Modernisierungs-, Sanierungs- oder Umplanungsmaßnahme innen wie außen sind genehmigungspflichtig.
Denkmalzone
Eine Denkmalzone ist eine Ansammlung von Gebäuden und Gebäudeteilen, Höfen und Hofanlagen, aber auch Gärten, Frei- und Grünflächen, Straßen und Plätzen, die einen historisch wertvollen, schützenswerten Bereich bilden.
Anders als beim Einzeldenkmal ist für ein Gebäude oder einen Bestandteil einer Denkmalzone nur das äußere Erscheinungsbild der Gestalt, Kubatur, Materialität und Farbe für den Denkmalschutz maßgeblich, somit abzustimmen und genehmigungspflichtig.
An wen muss ich mich wenden?
Frau Tamara Binz Tel.: 02671/61-405 E-Mail: tamara.binz@cochem-zell.de
Wichtig: Vor telefonischer Kontaktierung ist ein ein schriftlicher Antrag auf Beratung zu stellen. Das entsprechende Antragsformular ist verlinkt angefügt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung ist schriftlich, mit aussagekräftigen Unterlagen zu stellen und bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen.
Dem Antrag sind folgende erforderliche Unterlagen beizufügen:
-aktueller amtlicher Katasterplan
-Fotografien
-Kostenvoranschläge
Je nach Umfang und Art der Maßnahme sind weitere Unterlagen erforderlich, zum Beispiel:
-Dokumentationen (z.B. Schadensanalysen, Raumbücher etc.)
-Bestandspläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
-Gutachten
-Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
-Entwurfspläne
Die Entscheidung über den Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung trifft die Untere Denkmalschutzbehörde im Benehmen mit der Denkmalfachbehörde (GDKE). Dazu erhält die Fachbehörde die Antragsunterlagen. Bei Bedarf findet ein gemeinsamer Ortstermin statt.
Ziel der Denkmalpflege ist es, sowenig wie möglich von der ursprünglichen, historischen Substanz auszutauschen und soviel wie möglich zu erhalten. Um eine Verträglichkeit der „alten“ Baustoffe mit den „neuen“ Baustoffen zu gewährleisten, sollte bei einer Erneuerung nur mit denkmalverträglichen Materialien gearbeitet werden. Im Einzelfall kann dies sogar helfen, Kosten einzusparen. Es ist daher unbedingt zu überprüfen, inwieweit noch vorhandene, historische Substanz vorhanden und erhaltenswert ist oder wo es ratsam ist, einen Austausch zum Beispiel verursacht durch witterungsbedingte Schäden vorzunehmen.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Gebühren fallen an?
Amtshandlungen der Denkmalschutzbehörden und der Denkmalfachbehörde
sind im Gegensatz zu Amtshandlungen im Baurecht frei von landesrechtlich geregelten Gebühren. Dies gilt nicht für Anordnungen der unteren Denkmalschutzbehörden nach § 14 Abs. 1 und 2 sowie für die Erstellung von Gutachten und die Ausstellung von Bescheinigungen durch die Denkmalfachbehörde nach § 25 Abs. 1 Satz 2.
Rechtsgrundlage
Grundlage für diese Regelung in Rheinland-Pfalz ist das Denkmalschutzgesetz (DSchG).
Hier sind die Aufgaben des Denkmalschutzes, sowie Rechte und Pflichten von Eigentümern verankert.
(http://download.gdke-rlp.de/texte/denkmalschutzgesetz-20101004.pdf)