Elterngeld beantragen

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Antrag auf Elterngeld

Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag zum Einkommen zu unterschreiben.


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Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR  monatlich.

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen. 

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Als Eltern können Sie Elterngeld beziehen, wenn Sie vorrangig selbst die Betreuung des Kindes übernehmen wollen und deshalb nicht erwerbstätig beziehungsweise maximal 32 Wochenstunden erwerbstätig sind.

Partnerschaftsbonus kann gezahlt werden, wenn beide Elternteile in mindestens zwei, höchstens vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sein. 

Auch Alleinerziehende, die in mindestens zwei, höchstens vier aufeinander folgenden Monaten zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind, können den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

Voraussetzungen

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie

  • Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen,
  • nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 32 Wochenstunden) ausüben,

Einkommensgrenze

Die Grenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird für Geburten ab dem 01.04.2024 auf 200.000€ und für Geburten ab dem 01.04.2025 auf 175.000€ zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Diese Grenze gilt sowohl für Paare, als auch für Alleinerziehende. 

Gleichzeitiger Bezug von Elterngeld

Der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld ist nur noch für einen Monat innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich. Elterngeldplus kann weiterhin gleichzeitig zum Bezug von Basiselterngeld oder Elterngeldplus des anderen Elternteils bezogen werden. Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten im Sinne des BEEG, bei Kindern, bei denen eine Behinderung (im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) ärztlich festgestellt wird und bei Kindern, die einen Geschwisterbonus auslösen, können beide Elternteile auch weiterhin das Basiselterngeld gleichzeitig beziehen. 

Sie können den Antrag auf Elterngeld erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular
  • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
  • Einkommensnachweise
  • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
  • Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs

Je nach Ihrer individuellen Situation können weitere Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise finden Sie in den Antragsunterlagen.

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

  • Geburtsurkunde

  • Einkommensnachweise

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Antrag auf Elterngeld

Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag zum Einkommen zu unterschreiben.


Was sollte ich noch wissen?

Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

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