Hilfen in besonderen Lebenslagen

Leistungsbeschreibung

Auch wenn Sie üblicherweise in der Lage sind, Ihren monatlichen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, können Sie durch bestimmte Umstände wie beispielsweise durch Krankheit oder Gebrechlichkeit in eine Notsituation geraten. Für solche Fälle gibt es die Hilfe in besonderen Lebenslagen

Die wichtigsten Hilfen hierbei sind:

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts:

Müssen Sie aus gesundheitlichen Gründen für die Führung Ihres Haushalts fremde Hilfe in Anspruch nehmen, z.B. für die Wohnungsreinigung, Wäsche-Versorgung oder zum Einkaufen und ist Ihr Einkommen so niedrig, dass Sie die anfallenden Kosten hierfür nicht bezahlen können, so können Sie einen Zuschuss bzw. die Übernahme der entstehenden Kosten beantragen.

Hilfe zur Pflege:

Wenn Sie infolge von Krankheit oder Behinderung pflegebedürftig geworden und auf fremde Hilfe und Pflege angewiesen sind, können Sie, wenn Ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt, Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch erhalten. In der Regel müssen Sie aber - da die Sozialhilfe grundsätzlich nachrangig gegenüber anderen Hilfen ist -, vorher bei Ihrer Pflegekasse die Pflegeleistungen beantragt haben. Werden die Leistungen von der Pflegekasse abgelehnt oder reichen sie nicht aus, um den tatsächlich vorhandenen Hilfebedarf zu decken, so wird vom Sozialamt nach Prüfung persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse sowie nach amtsärztlicher Begutachtung Hilfe zur Pflege gewährt.

In manchen Situationen empfiehlt es sich, da die Sozialhilfe ebenfalls ab dem Datum der Antragstellung gewährt wird, zeitgleich zur Antragstellung bei der Pflegekasse einen formlosen Antrag beim Sozialamt zu stellen.

Weiter mögliche Hilfen:

  • Blindenhilfe nach § 72 SGB XII
  • Bestattungskosten nach § 74 SGB XII. Antragstellung und Bearbeitung im Aufgabenbereich der Hilfe zur Pflege

Bei Fragen zur Hilfe in besonderen Lebenslagen wenden Sie sich bitte an Ihr Sozialamt vor Ort.

An wen muss ich mich wenden?

  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung
  • Kreisverwaltung