Altenpflege

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Anträge / Formulare

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Im Folgenden finden Sie Hinweise zu den Themen


Kurzzeitpflege

Tagespflege

Vollstationäre Dauerpflege

Altenwohnheime

Altenheime

Altenpflegeheime


Kurzzeitpflege


Die Kurzzeitpflege dient der zeitlich befristeten vollstationären Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen, die ansonsten in der häuslichen Umgebung betreut und versorgt werden. Hierdurch können Angehörige und Pflegepersonen von der Pflege entlastet werden, Urlaub und Erholung lassen sich ermöglichen. In anderen Fällen können Krankheitsbedingte oder sonstige Ausfälle von Angehörigen oder Pflegepersonen überbrückt werden. Krankenhausaufenthalte können unter Umständen vermieden oder verkürzt werden. Ebenso ist die Kurzzeitpflege auch zur Nachsorge bei einer schweren Krankheit denkbar.
Im Einzelfall kann die Kurzzeitpflege auch zur Erkundung der stationären Atmosphäre genutzt werden um notwendige Heimaufnahmen vorzubereiten oder zu erleichtern.


Tagespflege

Die Tagespflege ist ideal zur Aufrechterhaltung der relativen Selbständigkeit pflegebedürftiger älterer Menschen. Sie schafft Freiräume für Angehörige und trägt zur Entlastung von pflegenden Angehörigen bei. Eine soziale Beratung und Betreuung, ergänzt durch medizinische, therapeutische und pflegerische Angebote führt oft zur Aktivierung und Rehabilitierung älterer Menschen.
Die Tagespflege stellt eine Betreuung und Versorgung älterer Menschen dar, welche konzeptionell zwischen häuslicher und vollstationärer Pflege einzuordnen ist. Pflegebedürftige ältere Menschen sind hier nur während des Tages, an einigen oder allen Wochentagen, in einer Einrichtung. Die Betreuung und Versorgung während der Nacht, am Morgen und Abend sowie gegebenenfalls an Wochenenden, ist anderweitig in der häuslichen Umgebung gewährleistet.


Vollstationäre
Dauerpflege



Diese institutionalisierte Wohn- und Betreuungsform ist geprägt von einschneidenden Veränderungen der Lebensumstände eines Menschen. Bei Bestimmung der Wohnform nach dem Hilfe- und Betreuungsbedarf der Bewohner sowie in der Zuordnung von Selbständigen und nichtselbständigen Wohnformen ergeben sich Heimtypen, welche sich nach Charakteren als Altenwohnheime, Altenheime und Altenpflegeheime darstellen.
Eine Abgrenzung ist einerseits problematisch, da sie oft in kombinierter Form vorkommen und sich auch in ihren Funktionen nicht immer klar unterscheiden.

Rechtlich auszugrenzen ist lediglich die Wohnform des Betreuten Wohnens. Sie fällt nicht unter den Anwendungsbereich des Heimgesetzes, übernimmt aber zunehmend die Funktion des Altenwohnheimes.


Altenwohnheime


Altenwohnheime bieten viel selbständiges Wohnen bei einem relativ geringen Betreuungsangebot. Es ist eine Zusammenfassung in sich abgeschlossener Wohnungen, die in der Anlage, Ausstattung und Einrichtung den besonderen Bedürfnissen des älteren Menschen Rechnung trägt.
Die Bewohner sollen in die Lage versetzt werden, möglichst lange ein selbständiges Leben zu führen. Im Bedarfsfalle obliegt es organisatorisch dem Träger, Verpflegung, Versorgung und Betreuung sicherzustellen. Die angebotenen Versorgungs- und Betreuungsmöglichkeiten sollen jedoch die Eigenständigkeit der Lebensführung nicht einengen.


Altenheime


Altenheime sind konzipiert für ältere Menschen, die keinen eigenen Haushalt führen. Sie erhalten dort Wohnung, Verpflegung und Betreuung. Damit geben Bewohner eines Altenheimes im Gegensatz zu dem Altenwohnheim durch den Verlust der eigenen Haushaltsführung einen Teil der Selbständigkeit auf.
Altenheime bieten aber durch wohnungsähnliche Individualbereiche und Gemeinschaftsräume weitgehende Freizügigkeiten.


Altenpflegeheime


Altenpflegeheime dienen der umfassenden Pflege, Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger und chronisch kranker Menschen. Nach Objekt, Ausstattung und Personalbesetzung sind Altenpflegeheime darauf ausgerichtet, körperliche, geistige und soziale Fähigkeiten zu erhalten oder auch zu verbessern.
Im Hinblick auf das alle Lebensbedürfnisse umfassende Leistungsangebot muss das Altenpflegeheim neben seinen Standardleistungen insbesondere der Grundpflege und der allgemeinen Betreuung, den individuell notwendigen Bedarf erkennen und decken.

 
Bemerkungen

siehe auch


Betreutes Wohnen

Beratungs- und Koordinierungsstellen

Betreuungsrecht

Pflegegeld, Pflegeversicherung

 

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