Erfassung Mietbescheinigung - Unterbringung von Asylbewerbern/Geflüchteten
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Leistungsbeschreibung
Geflohene oder vertriebene hilfebedürftige Personen (Geflüchtete) können bei den Kommunalverwaltungen - so auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. In diesem Zusammenhang sind wir darauf angewiesen, dass Geflüchtete oftmals kurzfristig und unbürokratisch in privaten (Miet-) Wohnungen untergebracht werden können.
Damit die Inanspruchnahme des Mietwohnraums angemessen entschädigt werden kann, sind grundsätzlich entsprechende Mietverträge abzuschließen. Um die Gewährung der Leistung für "Unterkunft und Heizung" zu beschleunigen, können vorab sogenannte Mietbescheinigungen ausgestellt werden.
Mit dem hinterlegten digitalen Prozess "Erfassung Mietbescheinigungen" können SIe die entsprechenden Angaben zu Ihrem Mietobjekt direkt an das Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem übermitteln; hierbei bitten wir um möglichst konkrete Angaben zu Ihrem Mietobjekt in den Eingabemasken. Von hier aus werden wir dann die Leistungen für Unerkunft und Heizung prüfen und für eine entsprechende Auszahlung vormerken.