Unterbringung von Asylbewerbern - Unverbindliches Wohnungsangebot

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Cochem

Zuständige Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Die Bundesrepublik Deutschland, das Bundesland Rheinland-Pfalz und schließlich auch die Verbandsgemeinde Cochem ist Ziel von asylbegehrenden Personen, die aus verschiedenen Gründen aus ihrer Heimat flüchten (müssen).

Die zuständigen Behörden haben entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) u.a. die geeignete Unterbringung der gefohenen Personen sicherzustellen.

Zwecks Unterbringung der geflohenen Personen wird daher immer wieder geeigneter Wohnraum in der Verbandsgemeinde benötigt.
Wenn Sie entsprechenden Wohnraum zur Verfüugng stellen möchten, können Sie gerne formlos mit dem Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem Kontakt aufnehmen (gerne auch über das hinterlegte online-Formular). Die unverbindlichen Wohnungsangebote werden zunächste bei der Verbandsgemeindeverwaltung hinterlegt. Im konkreten Bedarfsfalle kommen die Mitarbeiter/innen der Verwaltung auf Sie zu, um das weitere Vorgehen zu besprechen.