Tourismusbeitrag

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Cochem

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Zuständige Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Einige -insbesondere touristisch geprägte- Ortsgemeinden erheben jährlich für die Tourismuswerbung und für die Herstellung, den Betrieb und die Unterhaltung der ganz oder teilweise touristischen Zwecken dienenden Einrichtungen sowie für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen einen sogenannten Tourismusbeitrag. 

Die Erhebung des Tourismusbeitrags ist in der jeweiligen Satzung der Ortsgemeinde geregelt; diese können Sie auf der Homepage der VG Cochem aufrufen.

Die Erklärung zur Festsetzung des Tourismusbeitrags durch die beitragspflichtigen Personen kann direkt online abgegeben werden. Der entsprechende Prozess kann unter dem unten aufgezeigten Link aufgerufen werden.

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