Personalausweis Einsicht gewähren für im Chip gespeicherte Daten
Zuständige Kommune
Verbandsgemeinde CochemZuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Inhalt
Leistungsbeschreibung
Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.
Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Personalausweisbehörde
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Unterstützende Institutionen
Servicenummer neuer Personalausweis
Tel.: +49 1801 333333