Kennzeichendiebstahl

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung


Bei Verlust eines oder beider Kennzeichen ist aus Sicherheitsgründen die Umkennzeichnung des Fahrzeuges zwingend erforderlich. Wurden Kennzeichen lediglich beschädigt, sind diese zur Zulassungsstelle mitzubringen und eine Umkennzeichnung ist in diesem Falle nicht erforderlich.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Zusätzlich ist bei der Beantragung durch einen Dritten eine Vollmacht mitzubringen. Außerdem muss er ihr Personalausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.

Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebestätigung

Bei Verlust beider Kennzeichens ist eine "eidesstattliche Versicherung" abzugeben, (die "eidesstattliche Versicherung" kann entweder bei einem Notar oder bei einem beurkundenden Beamten der Kfz-Zulassungsbehörde abgegeben werden).

Welche Gebühren fallen an?



  • 6,00 Euro, wenn nur die Ersatzschilder abgestempelt werden

  • ab 30,50 Euro bei Umkennzeichnung

  • eventuell zusätzlich: 30,70 Euro für die Verlusterklärung an Eidesstatt