Vorprüfung zur Erlaubnis einer Schank- und Speisewirtschaft aus baurechtlicher brandschutztechnischer Sicht

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Anträge / Formulare

Anträge zur Erlaubnis einer Schank- und Speisewirtschaft erhalten sie bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung.

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

  • Prüfung der Gaststätte auf Brandschutzmängel im baulichen- und vorbeugenden Brandschutz
  • Prüfung ob das Vorhaben baugenehmigungspflichtig ist

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner der Kreisverwaltung Cochem-Zell ist die Untere Bauaufsichtsbehörde, die unter Tel. 02672/61-402 oder Bauamt@cochem-zell.de zu erreichen ist.

Hinsichtlich der Beratung ist sich an einen Architekten zu wenden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Grundrisspläne 1:100

Gebäudeschnitte: 1:1000

Lageplan 1:100

Welche Gebühren fallen an?

Die Vorprüfung ist kostenpflichtig. Die Gebühren werden auf Grundlage der Ziffer 4.13.3 der Landesgebührenverordnung RLP nach Aufwand im Einzelfall bemessen und über den Gebührenbescheid der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung abgerechnet.

Rechtsgrundlage

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

Insbesondere §15, §29, §30, §35

Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes

Anträge / Formulare

Anträge zur Erlaubnis einer Schank- und Speisewirtschaft erhalten sie bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung.

Was sollte ich noch wissen?

Beispielsfälle wo eine Vorprüfung zur Erlaubnis einer Schank- und Speisewirtschaft aus baurechtliche brandschutztechnischer Sicht. 

- Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung einer Straußwirtschaft zur Vollkonzessionsgaststätte.

- Wenn in der Gaststätte bisher nur kalte Speisen oder erwärmte Fertiggerichte abgegeben wurden, zukünftig aber warme Speisen auch von Grund auf zubereitet werden sollen (zum Beispiel beim "Imbiss"), liegt ein Übergang von der "Wärmeküche" zur "Vollküche" vor. Diese Nutzungsänderung ist nicht nur gaststättenrechtlich, sondern auch baurechtlich genehmigungspflichtig.