Werbeanlagen - Bauantrag

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Kaisersesch

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, sonstige Anschläge, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Anschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen ab einer Größe von 1 qm.

Welche Unterlagen werden benötigt?

• Bauantrag }1-fach
• Baubeschreibung }2-fach
• Flächenberechnung }4-fach
• amtlicher Lageplan }2-fach
• Bauzeichnungen (Ansichten) }2-fach
• ggfs. Standsicherheitsnachweis auf Anforderung }2-fach


Rechtsgrundlage

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)