Personalausweis melden wegen Verlust
Zuständige Kommune
Verbandsgemeinde CochemZuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Leistungsbeschreibung
Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Passbehörde zu melden. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz