Personalausweis Meldung wegen Fund

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Cochem

Zuständige Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Bei Wiederauffinden des abhanden gekommenen Personalausweises hat der/die Bürger/in die Pflicht, das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden und diesen dort vorzulegen.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Was sollte ich noch wissen?