Kinderreisepass Änderung

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Cochem

Zuständige Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Die Daten im Kinderreisepass müssen immer aktuell sein und Änderungen wie Namen, Wohnort oder sonstige Änderungen der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gegebenenfalls die Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei
Vorkasse: Nein
Für die Berichtigung von Wohnortangaben

Gebühr: 6,00 €
Vorkasse: Nein
Für die Verlängerung oder Änderung sonstiger Angaben im Kinderreisepass