Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Cochem

Ihr Anliegen direkt online starten

Zuständige Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Voraussetzungen

keine

Was sollte ich noch wissen?

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

Ihr Anliegen direkt online starten