Duales System

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Durch die 1991 verabschiedete Verpackungsverordnung wurde die produzierende Wirtschaft und der Handel für die Vermeidung, die Wiederverwertung und die Verwertung von Verpackungen in die Verantwortung genommen. Durch die Verordnung wird eine Rücknahmepflicht der Hersteller und Vertreiber von Verpackungen bestimmt. Die Rücknahmeverpflichtung entfällt für solche Hersteller oder Vertreiber, die sich an einem System beteiligen, das flächendeckend eine regelmäßige Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher gewährleistet. Zur Schaffung eines solchen Rücknahmesystems wurde durch die Verpackungsindustrie und den Handel die Duales System Deutschland AG (DSD) gegründet.


Die Duales System Deutschland AG ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen in Form einer nicht-börsennotierten Aktiengesellschaft. Ihre Ausrichtung als Non-Profit-Unternehmen ist im Gesellschaftszweck begründet: Das Duale System erfüllt für Industrie und Handel die Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung von 1991 und ihrer novellierten Fassung von 1998. Als Dachorganisation für das Recycling von Verkaufsverpackungen besitzt oder betreibt das Unternehmen selbst keine Sortier- oder Verwertungsanlagen, sondern organisiert die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen nach den Vorgaben der Verpackungsverordnung mit der Unterstützung von 416 Entsorgungspartnern in der Bundesrepublik Deutschland.


Unternehmenszweck ist die Vermeidung und Verwertung von Verkaufsverpackungen.
Beim Aufbau des Dualen Systems zwischen 1991 und 1993 stand das Unternehmen vor der Aufgabe, das neue System an eventuell schon vorhandene kommunale Sammelsysteme anzupassen. Auch dies war eine Forderung der Verpackungsverordnung. So ist erklärbar, warum es eine Vielzahl verschiedener Sammelsysteme in Deutschland gibt.

  • Für gebrauchte Glasverpackungen hat sich weitgehend die farblich getrennte Containersammlung ("Bringsystem") etabliert.
  • Für Papier/Pappe/Karton existieren Hol- und Bringsysteme, also sowohl Papiercontainer am Straßenrand als auch Bündelsammlungen oder die Blaue Tonne. Papierverpackungen werden gemeinsam mit Zeitungen und Zeitschriften erfasst und über einen mit den Kommunen abgestimmten Abrechnungsmodus vom Dualen System mit finanziert.
  • Leichtverpackungen aus Kunststoffen, Verbunden, Weißblech und Aluminium werden zumeist in gelben Sammelbehältern (Säcken, Tonnen, Containern) gesammelt. In weiten Teilen Süd- und Ostdeutschlands existieren auch Recycling- bzw. Wertstoffhöfe, bei denen die gebrauchten Verpackungen abgegeben werden können.

siehe auch


Duales System

An wen muss ich mich wenden?
  • Kreisverwaltung
  • Stadtverwaltungen kreisfreier Städte
  • Duales System Deutschland GmbH

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Verpackungsgesetz