Kindergarten - Anmeldung

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Kaisersesch

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Über die Art (Kinderkrippen, -gärten und -horte), Anzahl der Einrichtungen und Anzahl der Plätze kann man sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder der Verbandsgemeinde informieren. Dort bekommen Sie Kontaktadressen der jeweiligen Kindertagesstätten.

Die Anmeldung muss direkt in der jeweiligen Einrichtung erfolgen.

Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr sind Beitragsfrei.

Für Krippenkinder und Hortkinder sind einkommensabhängige Beiträge zu zahlen, die vom Jugendamt festgesetzt werden.