Anliegerbescheinigung

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Kaisersesch

Leistungsbeschreibung

Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Stadt oder der Gemeinde über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:

- Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB), Straßenausbaubeiträge
- Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
- Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
- Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten.

Nähere Auskünfte, bei welcher Stelle Sie die Bescheinigung erhalten, bekommen Sie von Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- formloser Antrag mit der Anschrift des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
- Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung von Anliegerbescheinigungen ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind regional unterschiedlich und sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu erfragen.