Internationalen Führerschein beantragen

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
  • gültiger Führerschein
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für einen Internationalen Führerschein legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest.
Bei gleichzeitiger Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts auf einen Kartenführerschein fallen zusätzlich Gebühren an.

Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage_10.html
Gebührennummer 207 - Internationaler Führerschein

Gebühr: 23,00 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage_10.html
Gebührennummer 202.5 - Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts

Gebühr: 1,00 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage_10.html
Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.