Kfz: Halteranfrage

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

Erläuterung zum Antrag:

Sie müssen in jedem Fall ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben und dies in einem schriftlichen Antrag begründen. Die Zulassungsstelle entscheidet dann, ob die Auskunft erteilt werden darf. Bitte senden Sie das Antragsformular aus dem Downloadservice entweder per Fax, oder über den Postweg an die Zulassungsbehörde der Kreisverwaltung Cochem-Zell oder der Außenstelle Zell.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z.B. Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße geltend machen wollen, aber nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs kennen, gibt es die Möglichkeit, mittels Halteranfrage den Halter und damit dessen Versicherung zu ermitteln (sog. einfache Registerauskunft).

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

Aus rechtlichen Gründen können Sie Auskünfte über Halter bzw. deren Fahrzeuge nur dann bekommen, wenn Sie schriftlich ein berechtigtes Interesse an der Herausgabe der Daten begründen. Ein berechtigtes Interesse kann z.B. sein:

  • nach einem Unfall wurden zwischen den Beteiligten die Personendaten ausgetauscht und Sie wollen diese Angaben überprüfen. Oder der Halter ist Ihnen nicht bekannt, Sie haben aber das Kennzeichen des Unfallgegners
  • Ihre Garage ist zugeparkt. Sie wollen das Fahrzeug abschleppen lassen und benötigen die Daten zu Geltendmachung der Kostenerstattung gegenüber dem Halter.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Auskunft ist unter Angabe der Fahrzeugdaten oder der Personalien des Halters schriftlich zu beantragen. Dabei ist darzulegen, dass die Angaben zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z.B. Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Auskunftsgebühr beträgt 5,10 EUR. Sie kann ggfls.  bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung als Unfallschadensposition geltend gemacht werden.

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Zell (Mosel)


  • Die Gebühr in Höhe von 5,10 Euro ist bei persönlicher Vorsprache direkt zu zahlen, bei Auskunftserteilung auf dem Postweg wird die Gebühr mit dem Antwortschreiben in Rechnung gestellt.

  • Die Gebühr ist auch bei Ablehnung des Auskunftsersuchens zu zahlen


Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

Erläuterung zum Antrag:

Sie müssen in jedem Fall ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben und dies in einem schriftlichen Antrag begründen. Die Zulassungsstelle entscheidet dann, ob die Auskunft erteilt werden darf. Bitte senden Sie das Antragsformular aus dem Downloadservice entweder per Fax, oder über den Postweg an die Zulassungsbehörde der Kreisverwaltung Cochem-Zell oder der Außenstelle Zell.