Es sollte frühestens 3 Monate nach Genesung bzw. Diagnosestellung eine COVID-19-Impfung erwogen werden. Hierbei reicht zunächst eine Impfstoffdosis aus, da sich dadurch bereits hohe Antikörperkonzentrationen erzielen lassen, die durch eine 2. Impfstoffdosis nicht weiter gesteigert werden.
Sie können sich also dann für einen Impftermin registrieren, müssen jedoch zur Impfung einen Nachweis über die durchgemachte Erkrankung erbringen.
Ihr Nachweisdokument muss als wichtigstes Kriterium erkennen lassen, dass Ihre Infektion mittels PCR-Testung bestätigt wurde. Darüber hinaus muss zusätzlich zum Test-/Meldedatum klar ersichtlich sein, auf welche Person das Dokument ausgestellt wurde. Akzeptiert werden digitale Versionen sowie Papierversionen.
Als Nachweis können Sie folgende Dokumente nutzen:
Alle PCR-Befunde oder Nachweise, die einen PCR-Befund bestätigen, nach dem oben aufgeführten Verfahren. Das können die entsprechenden Befunde selbst, Nachweise oder Ausweise vom Gesundheitsamt, oder Ärzten sein oder ähnliches.
NICHT als Nachweisdokument anerkannt werden beispielsweise:
ein Antigenschnelltestnachweis
Absonderungsbescheinigungen, die keine Angaben zu Testart und/oder Test-/Meldedatum enthalten
Antikörpernachweise
Krankheitsatteste