Impftermine

Impftermine im Landkreis Cochem-Zell ab sofort online verfügbar

Wann ist eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich?

Unter folgenden Umständen können Sie sich derzeit NICHT in der kommunalen Impfstelle gegen das Coronavirus impfen lassen:

 Sie haben eine akute behandlungsbedürftige Erkrankung, insbesondere fieberhafte Infektionskrankheit
 Altersgrenze: grundsätzlich jünger als 12 Jahre
 Sie sind schwanger im ersten Schwangerschaftsdrittel 

Wann kann ich mich für eine Auffrischimpfung registrieren?

Eine Registrierung für eine Auffrischimpfung ist aktuell nur möglich, wenn der Abschluss der Impfserie, und damit die Erlangung des vollständigen Impfschutzes, bereits 3 Monate her ist. Dies gilt für die Impfungen mit den Impfstoffen von BioNTech, Moderna und AstraZeneca. Bei einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson können Sie sich aktuell für eine Auffrischimpfung registrieren, wenn der Impftermin vor mindestens 4 Wochen stattgefunden hat.

Kann/Darf ich mich impfen lassen, wenn ich bereits eine Covid-19-Infektion hatte?

Es sollte frühestens 3 Monate nach Genesung bzw. Diagnosestellung eine COVID-19-Impfung erwogen werden. Hierbei reicht zunächst eine Impfstoffdosis aus, da sich dadurch bereits hohe Antikörperkonzentrationen erzielen lassen, die durch eine 2. Impfstoffdosis nicht weiter gesteigert werden.

Sie können sich also dann für einen Impftermin registrieren, müssen jedoch zur Impfung einen Nachweis über die durchgemachte Erkrankung erbringen.

Ihr Nachweisdokument muss als wichtigstes Kriterium erkennen lassen, dass Ihre Infektion mittels PCR-Testung bestätigt wurde. Darüber hinaus muss zusätzlich zum Test-/Meldedatum klar ersichtlich sein, auf welche Person das Dokument ausgestellt wurde. Akzeptiert werden digitale Versionen sowie Papierversionen.

Als Nachweis können Sie folgende Dokumente nutzen:

Alle PCR-Befunde oder Nachweise, die einen PCR-Befund bestätigen, nach dem oben aufgeführten Verfahren. Das können die entsprechenden Befunde selbst, Nachweise oder Ausweise vom Gesundheitsamt, oder Ärzten sein oder ähnliches.

NICHT als Nachweisdokument anerkannt werden beispielsweise:

 ein Antigenschnelltestnachweis

 Absonderungsbescheinigungen, die keine Angaben zu Testart und/oder Test-/Meldedatum enthalten

 Antikörpernachweise

 Krankheitsatteste

Können Kinder und Jugendliche in der kommunalen Impfstelle geimpft werden?

Eine Erst- und Zweitimpfung oder eine Auffrischimpfung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren ist in der kommunalen Impfstelle möglich. Bei der Impfung von Jugendlichen bis einschließlich 15 Jahren ist das Einverständnis des Impflings nötig sowie die Begleitung von mindestens einer sorgeberechtigten Person, die der Impfung (aus Dokumentationsgründen) schriftlich zustimmt und versichert, dass sie hierzu von etwaigen Mitsorgeberechtigten entsprechend ermächtigt ist. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren ist eine schriftliche Einwilligung der Eltern notwendig, eine Begleitung von einer sorgeberechtigten Person dahingegen nicht. Die Einwilligung können Sie hier herunterladen. 

Kinder unter 12 Jahren können in der kommunalen Impfstelle derzeit nicht geimpft werden.

Wie erfolgt die Terminvergabe?

Sie können sich ausschließlich für Einzeltermine (Erstimpfung oder Zweitimpfung oder Auffrischimpfung) registrieren und erhalten die Terminbestätigung per E-Mail.

Was muss ich tun, um einen Termin zu stornieren?

Terminregistrierung Corona-Impfung

Es ist über das Registrierungsformular die Registrierung für einen Erstimpftermin, einen Zweitimpftermin oder eine Auffrischimpfung möglich. Um einen Impftermin zu erhalten, muss die zu impfende Person ein Mindestalter von 12 Jahren haben. Um den Impftermin wahrnehmen zu können, dürfen bei Ihnen zum Zeitpunkt der Impfung keine Kontraindikationen vorliegen. Dies sind Schwangerschaft (1. Drittel) oder eine akute behandlungsbedürftige Erkrankung, insbesondere fieberhafte Infektionskrankheit.

Eine Terminbestätigung wird Ihnen ausschließlich per E-Mail zugestellt. Bitte prüfen Sie auch regelmäßig den SPAM-Ordner Ihres E-Mail-Posteingangs.

Die Anmeldung funktioniert ausschließlich über das Online-Formular. 

Hier geht es zur Anmeldung