Kfz-Zulassung: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Kfz
Zuständige Kommune
Landkreis Cochem-ZellZuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Inhalt
Leistungsbeschreibung
Nach einem Diebstahl wird das gestohlene Fahrzeug regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt. Erhält der bisherige Eigentümer das Fahrzeug zurück und möchte dieses wieder für den Verkehr zulassen, gelten hierfür die gleichen Vorschriften wie für die Wiederzulassung eines Fahrzeugs.
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
Zur Verkürzung der Wartezeit bei der Zulassung Cochem können sie online unter www.coc.de einen Termin vereinbaren.
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
Kfz-Zulassungsbehörde Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über die technischen Daten des Fahrzeugs (EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier), Datenbestätigung, Bescheinigung über eine Einzelgenehmigung), wenn . die Außerbetriebsetzung länger als sieben Jahre zurückliegt
- Ist keines dieser Papiere mehr vorhanden, ist die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines benannten Technischen Dienstes erforderlich; dies gilt auch, wenn das das Fahrzeug nach der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) verändert wurde
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (wenn das bisherige Kennzeichen reserviert wurde und erneut zugeteilt werden soll)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU),
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
bei Firmen:
- zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
bei Vereinen:
- zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
- zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
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- Die Gebühr beträgt bei der Zulassungsbehörde Cochem als auch bei der Zulassungsaußenstelle Zell 12,70 EURO.
- Wird ein neues Kennzeichen zugeteilt beträgt die Gebühr 26,70 EURO zzgl. Wunschkennzeichengebühr in Höhe von 10,20 EURO (bei Vorabreservierung 12,80 EURO).