Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Zuständige Kommune
Landkreis Cochem-ZellZuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Inhalt
Leistungsbeschreibung
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich für:
- Personenkraftwagen mit Anhänger
- mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger und
- Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger.
Der Anhänger ist zunächst bei einer oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen beziehungsweise einer entsprechenden Stelle wie zum Beispiel TÜV, Dekra oder GTÜ vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsstelle.
Bevor Sie beim Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; eventuell ist eine Zulassung für 100 km/h schon vorhanden.
Voraussetzungen:
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin
Der Anhänger ist zunächst bei einer oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen beziehungsweise einer entsprechenden Stelle wie zum Beispiel TÜV, Dekra oder GTÜ vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsstelle.
Die Zulassungsstelle trägt dann einen entsprechenden Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers ein.
An wen muss ich mich wenden?
- Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
- Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers;
- falls Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) sind, so sind beide vorzulegen.
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfers (zum Beispiel TÜV, Dekra, GTÜ) über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.