Festzuggenehmigung

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Kaisersesch

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Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Bei jedem Festzug handelt es sich um eine übermäßige Benutzung von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Flächen.

Für diese übermäßige Benutzung bedarf es der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde nach den Maßgaben des § 29 StVO.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antragsteller muss mindestens zwei Wochen vor Beginn des Festzugs die Festzuggenehmigung schriftlich beantragen (kein verbindlicher Formvordruck).

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