Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnen

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Ulmen

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Überwachungsbehörde kann im Rahmen der Überwachung von genehmigungsbedürftigen oder nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Messungen der Emissionen und Immissionen sowie sicherheitstechnische Prüfungen gegenüber den Betreibern der Anlagen anordnen. Die Messungen oder sicherheitstechnischen Prüfungen sind von Stellen oder Sachverständigen durchzuführen, die ihre Kompetenz nachgewiesen haben und nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bekannt gegeben (notifiziert) wurden.

Die Anforderungen für die Bekanntgabe von Sachverständigen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind in der Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) geregelt.

Entsprechend notifizierte Messstellen und Sachverständige lassen sich im „Recherchesystem Messstellen und Sachverständige“ im Modul Immissionsschutz finden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigt wird der bundeseinheitliche Antrag auf Bekanntgabe des Bundes-Immissionschutzgesetzes mit den darin geforderten Nachweisen.

Bemerkungen

Aufgrund des In-Kraft-Tretens der Verordnung (765/2008) über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung vom 02.09.2008 und des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkstelleG) vom 08.08.2009 werden sich ab dem 01.01.2010 wesentliche Änderungen im Akkreditierungs- und dem Bekanntgabeverfahren ergeben.