Kfz-Zulassung: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz
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Inhalt
Leistungsbeschreibung
Ist ein Fahrzeug abgemeldet (außer Betrieb gesetzt), so kann es auf den bisherigen oder einen neuen Halter wieder zugelassen werden.
Wurde das bisherige Kennzeichen reserviert, so kann es erneut zugeteilt werden. Daneben besteht die Möglichkeit ein anderes (Wunsch-) Kennzeichen zu erhalten.
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin
Sie können ihr Fahrzeug seit 1.10.2019 auch Online ohne Aufsuchung der Kfz-Zulassungsbehörde wiederzulassen. Gehen sie dazu auf unsere Internetseite.
An wen muss ich mich wenden?
- Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
- Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (nur bei Wiederzulassung auf einen neuen Halter)
- Nachweis über die technischen Daten des Fahrzeugs (EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier), Datenbestätigung, Bescheinigung über eine Einzelgenehmigung), wenn . die Außerbetriebsetzung länger als sieben Jahre zurückliegt
- Ist keines dieser Papiere mehr vorhanden, ist die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines benannten Technischen Dienstes erforderlich; dies gilt auch, wenn das das Fahrzeug nach der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) verändert wurde
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (wenn das bisherige Kennzeichen reserviert wurde und erneut zugeteilt werden soll)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU),
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
bei Firmen:
- zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
bei Vereinen:
- zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
- zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
- Für die Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat) ist bei der Zulassungsstelle Cochem und bei der Außenstelle Zell ein Nachweis (z.B. EC-Karte, oder Kontoauszug) über die Bankverbindung erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
- Die Gebühr beträgt bei der Zulassungsbehörde Cochem als auch bei der Zulassungsaußenstelle Zell 12,70 Euro.
- Wird ein neues Kennzeichen zugeteilt beträgt die Gebühr 26,70 Euro zzgl. Wunschkennzeichengebühr in Höhe von 10,20 Euro (bei Vorabreservierung 12,80 Euro).