Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Formular Empfangsberechtigung

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Soll ein zulassungspflichtiges nicht zugelassenes Kraftfahrzeug oder ein zulassungsfreies und kennzeichenpflichtiges Kraftfahrzeug, dem kein Kennzeichen zugeteilt ist, mit eigener Triebkraft oder ein Anhänger hinter einem Kraftfahrzeug dauerhaft in einen anderen Staat verbracht werden, so kann hierfür ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt werden.

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
  • Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin
  • Bei Wohnsitz im Ausland
    Benennung eines / einer Empfangsberechtigten mit Wohnsitz in Deutschland
    (Formular am Ende dieser Seite)

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
  • Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
  • Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes (ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung)
  • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Versicherungsbestätigung  bzw. Deckungskarte der Versicherung
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)

bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Kfz-Kennzeichenschilder

Hinweis:
 Die Zulassungsbehörde kann die Vorführung des Fahrzeugs zum Zweck der Identifizierung verlangen.

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
  • Soll das Fahrzeug von einer Firma exportiert werden ist ein Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung der Zulassungsbehörde vorzulegen
  • Zwecks Abbuchung der fälligen Kfz-Steuer ist ein Kontonachweis vorzulegen. Die Steuer wird für den Gesamtzeitraum, mindestens aber für 1 Monat erhoben. Die Festsetzung erfolgt durch das zuständige Hauptzollamt.
  • Sollten Sie kein Konto zum Einzug der Kfz-Steuer haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kfz-Steuer zuständige Hauptzollamt Koblenz, Schloss Hauptgebäude, 56068 Koblenz, (Tel.: 0261/97367257)
  • Bei der Zulassungsbehörde Cochem als auch der Zulassungsaußenstelle ist das Fahrzeug zur Identifizierung, aber auch zur Durchführung einer Sichtkontrolle hinsichtlich des Fahrzeugzustandes vorzuführen


  • Bei Wohnsitz im Ausland 
    Benennung eines / einer Empfangsberechtigten mit Wohnsitz in Deutschland
    (Formular am Ende dieser Seite)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden nach der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

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  • 34,60 Euro
  • Die Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und die Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind. Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an.

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Was sollte ich noch wissen?

Tipp:
Einige EU-Mitgliedstaaten tolerieren auch Fahrten mit deutschen Kurzzeitkennzeichen. Vor deren Nutzung  im Ausland ist mit der Auslandsvertretung des Staates, in den das Fahrzeug überführt werden soll, zu klären, ob das Führen eines deutschen Kurzzeitkennzeichens im jeweiligen Land zulässig ist.