Kfz-Zulassung: Ummeldung außerhalb des Zulassungsbezirkes bei Halterwechsel
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Inhalt
Leistungsbeschreibung
Ist bei einem Fahrzeug ein Halterwechsel erfolgt, so hat der neue Halter die Zulassung (Umschreibung) auf sich zu beantragen. Der Antrag ist, wenn der neue Halter in einem anderen Landkreis bzw. einer anderen Stadt seinen Wohnsitz / Betriebssitz hat, bei der dort zuständigen Zulassungsbehörde des Landkreises / der Stadt zu stellen.
Dies gilt auch dann, wenn das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll.
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin
Sie können ihr Fahrzeug seit 1.10.2019 auch Online ohne Aufsuchung der Kfz-Zulassungsbehörde umschreiben. Gehen sie dazu auf unsere Internetseite.
Ab dem 1.10.2019 ist bei einer Kfz-Umschreibung eines Fahrzeuges welches in einem anderen Landkreis zugelassen ist auch bei einem Halterwechsel die Kennzeichenmitnahme des auswärtigen Landkreises möglich.
Sie wollen ein bisher auswärtiges Fahrzeug im Landkreis Cochem-Zell zulassen, also einen sogenannten Standortwechsel durchführen? Dabei kann das Fahrzeug auf die bisherige Halterin/den bisherigen Halter oder auf eine neue Halterin bzw. einen neuen Halter zugelassen werden. Bei der Umschreibung des Fahrzeuges, kann wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, egal ob der Halter wechselt oder nicht, das bisherige alte Kennzeichen übernommen werden.
Für das SEPA-Lastschriftmandat ist bei der Zulassungsbehörde Cochem und der Außenstelle Zell lediglich ein Nachweis (z.B. EC-Karte, oder Kontoauszug) über die Bankverbindung erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
- Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
- Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (wenn ein neues Kennzeichen erneut zugeteilt werden soll)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
bei Firmen:
- zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
bei Vereinen:
- zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
- zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
- ab 30,20 Euro
- bei der Umschreibung ohne Halterwechsel u. Kennzeichenmitnahme des Kennzeichens aus dem alten Zulassungsbezirk beträgt die Gebühr 17,90 Euro.
- Wunschkennzeichen kosten zusätzlich 10,20 Euro. Bei vorab Online- oder telefonischer Reservierung beträgt die Wunschkennzeichengebühr 12,80 Euro.