Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - Änderung erforderlich
Zuständige Kommune
Landkreis Cochem-ZellAnträge / Formulare
Beantragung erfolgt persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Inhalt
Leistungsbeschreibung
Bei folgenden Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten ist eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich:
- Änderungen von Angaben zum Halter (Namensänderung, Adressänderung)
- Technische Veränderungen am Fahrzeuge (z.B. Änderungen
der Fahrzeugklasse, der Emissionsklasse, der Kraftstoffart, der Energiequelle, der Leistung, der Abmessungen, des Gewichts)
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
- Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
- Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Änderungen der Anschrift:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
Bei technischen Änderungen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II,
- Nachweis über die Änderungen (technisches Gutachten TÜV oder andere technische Prüfstelle) und
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich).
Bei Namensänderung:
- gültiger geänderter Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung,
- Namensänderungsurkunde, sofern sich die Namensänderung nicht anhand der Ausweisdokumente nachvollziehen lässt
- Heiratsurkunde, sofern sich die Namensänderung nicht anhand der Ausweisdokumente nachvollziehen lässt
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich).
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Bearbeitungsdauer
Sofort
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Beantragung erfolgt persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten