Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - Änderung erforderlich

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Anträge / Formulare

Beantragung erfolgt persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Bei folgenden Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten ist eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich:

  1. Änderungen von Angaben zum Halter (Namensänderung, Adressänderung)
  2. Technische Veränderungen am Fahrzeuge (z.B. Änderungen
    der Fahrzeugklasse, der Emissionsklasse, der Kraftstoffart, der Energiequelle, der Leistung, der Abmessungen, des Gewichts)
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
  • Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
  • Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Änderungen der Anschrift:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
  • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter  den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich

Bei technischen Änderungen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II, 
  • Nachweis über die Änderungen (technisches Gutachten TÜV oder andere technische Prüfstelle) und
  • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich).

Bei Namensänderung:

  • gültiger geänderter Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung, 
  • Namensänderungsurkunde, sofern sich die Namensänderung nicht anhand der Ausweisdokumente nachvollziehen lässt
  • Heiratsurkunde, sofern sich die Namensänderung nicht anhand der Ausweisdokumente nachvollziehen lässt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich).

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde

Bearbeitungsdauer

Sofort

Anträge / Formulare

Beantragung erfolgt persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten